Geförderter Wohnbau - Erstellung einer Rangordnung für die Zuweisung von gefördertem Baugrund - Fristen und Gesuchsformular

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Mitteilung der Gemeindeverwaltung Wengen:

Die Gemeinde hat die Eröffnung einer neuen Rangordnung für den geförderten Wohnbau genehmigt, in der sich jene Personen eintragen können, welche im Besitz der vom Gesetz festgelegten Voraussetzungen sind.

Auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/default.asp kann man die Voraussetzungen nachlesen, die notwendig sind um in diese Rangordnung aufgenommen zu werden.

Die Gemeindeverordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau kann man auf der Internetseite der Gemeinde (Rubrik Verordnungen) finden: https://www.gemeinde.wengen.bz.it, wo auch die Gesuchsformulare in der digitalen Amtstafel der Gemeinde zu finden sind, welche auch hier heruntergeladen werden können:

Gesuchsformular.PDF herunterladen (1.05 MB)

Die vorgesehenen Termine für die Eintragung in der neuen Rangordnung sind: 01.11.2023 – 10.01.2024


  • Veröffentlicht: 01. November 2023

01.11.2023

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